Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des (Kroatischen) Gesetzes über die "Vermittlung beim Immobilienverkauf", Klasse: 001-01/07-01/128, Nr. :001-7.1, vom 2. November 2007, handelt die Immobilienagentur "TopAdria", MB 2424177, MBS: 130032020, OIB 96576994020, (im weiterem Text als "Vermittler" bezeichnet) wie folgt:
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im vollen Umfange auf Kroatisch verfasst, da die Immobilienagentur TopAdria in Kroatien ansässig und tätig ist. Hier ist eine gekürzte Version zur generellen unverbindlichen Information.
 
Pflichten des Vermittlers
1. einen Agenturvertrag (allgemein oder ausschließlich / "exklusiv") mit dem Auftraggeber(n) (den rechtlichen Besitzer(n) der Immobilie(n) oder dessen (deren) geseztlichen Vertreter(n)) zu schließen;
2. potenzielle Käufer für die zum Verkauf angebotene(n) Immobilie(n) zu finden und sie zwecks einer potenziellen Verkaufsvermittling mit dem Auftraggeber(n) in Kontakt zu bringen;
3. den Marktwert der Immobilie(n) zu schätzen und den Auftraggeber darüber zu informieren bzw. sich nach den Vorgaben des Aufftraggebers hinsichtlich des Kaufpreises zu richten;
4. den Auftraggeber auf eventuelle vom Vermittler gesehene Mängel der Immobilie und den Marktzustand hinzuweisen;
5. die relevanten Unterlagen der Immobilie auf deren Gültigkeit hinsichtlich einer Vermittlung zu überprüfen und den Auftraggeber auf eventuelle Mängel hinzuweisen;
6. den Auftraggeber über rechtliche und sonstige Verpflichtungen zu informieren, die für das beabsichtigte Immobiliengeschäft (den Verkauf der Immobilie) relevant sind;
7. Maßnahmen für die Präsentation der Immobilien auf dem Immobilienmarkt zu ergreifen, z.B. für die Immobilie zu werben;
8. Besichtigingen der Immobilie für potenzielle Käufer zu arrangieren;
9. persönliche Angaben des Auftraggebers und andere Angaben im Auftrag vom Auftraggeber als Geschäftsgeheimnis zu bewahren;
10. den Auftraggeber über alle dem Vermittler bekannte Umstände zu informieren, die für das zugedachte Geschäft wichtig sind;
11. bei den Verkaufsverhandlungen zu vermitteln und sich um eine Kaufabwicklung zu bemühen;
12. dem beauftragten Notar und / oder Rechtsanwaltsbüro bei der Vorbereitung der für die Dokumentation der Eigentumsübertragung (je nach Einigung, Vorvertrag und Vertrag) zu assistieren;
13. nach der Eigentumsübertragung bei der Übergabe der Immobilien zu vermitteln.

Pflichten des Auftgaggebers (dem / den Verkäufer(n) der Immobilie)
1. einen Agenturvertrag (allgemein oder ausschließlich / "exklusiv")  mit der Immobilienagentur zu schließen;
2. der Agentur alle für den Verkauf der Immobilie relevanten Unterlagen vorzulegen
3. der Agentur alle wichtigen Angaben zu machen, die insbesondere für die Beschreibung der Immobilie und der Bestimmung des Kaufpreises relevant sind;
4. der Agentur und potenziellen Käufern die Besichtigung der Immobilie in Begleitung des Vermittlers zu ermoeglichen;
5. die vereinbarte Maklerprovision zum Zeitpunkt des Vorvertrags und / oder Kaufvertrags zu zahlen;
6. der Agentur während der Vermittlung der Immobilie(n) entstandene Kosten zu erstatten, die die nicht in den üblichen Kosten enthalten sind (z.B. auf Wunsch des Auftraggebers geschaltete Anzeigen);
7. die Agentur schriftlich über alle Änderungen in Bezug auf die Immobilie, die Auftraggeber oder sonstige relevante Dinge zu informieren.
 
Pflichten des Auftgaggebers - Immobilienkäufers
1. den Vermittlungsvertrag mit der Immobilienagentur zu schließen
2. der Agentur alle relevanten Details des/der Immobilienkäufer mitzuteilen
3. der Agentur das verabredete Entgelt (Maklerprovision) und eventuelle andere Entgelte zum vereinbarten Zeitpunkt und zu den vereinbarten Konditionen zu bezahlen
 
Agenturprovision
Die Käuferprovision beträgt 3% des Kaufpreises (mindestens 2.000 Euro), zahlbar zum Zeitpunkt des Kaufvertrages. 50% der Provision sind zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eines Vorvertrags fällig (sollte es einen geben).
Die Provision des Verkäufers beträgt 3% des Kaufpreises (mindestens 2.000 Euro), zahlbar zum Zeitpunkt des Kaufvertrages. 50% der Provision sind zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eines Vorvertrags fällig (sollte es einen geben).